Häufige Fragen

Nachfolgend beantwortet die Radiologie Sauerland häufig gestellte Fragen zur Mammographie und zum Mammographie-Screening-Programm. Haben Sie weitere persönliche Fragen? Dann richten Sie diese bitte telefonisch an unser Praxis-Team. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unseren Seiten unter Kontakt oder am Ende jeder Seite.
„Mammographie“ wird die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust genannt. Screening bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird. Durch die Untersuchung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krankheit wie zum Beispiel Brustkrebs bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren. Ziel des Mammographie-Screenings ist es, durch die Mammographie Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn besser und schonender behandeln zu können. Eine Entstehung von Brustkrebs kann dadurch aber nicht verhindert werden.
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm einzuführen, wie es in vielen anderen Ländern bereits existiert. Das Mammographie-Screening ist zur Zeit die einzige Früherkennungs-Untersuchung, die den Nachweis erbracht hat, dass sie die Sterblichkeit an Brustkrebs bei Frauen reduzieren kann, wenn sie konsequent und qualitätsgesichert angeboten wird. Insbesondere die Entdeckung der nicht tastbaren, frühen Formen von Brustkrebs ist durch die Mammographie, also das Röntgen der weiblichen Brust, möglich. Mit einer entsprechenden Behandlung verbessern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Heilung deutlich, denn die Größe des Tumors ist ein entscheidender Faktor für die Prognose.
Nein. Am Screening dürfen nur sogenannte zertifizierte Mammographie-Einheiten teilnehmen. Dass das Programm nach den EU-Leitlinien höchsten Qualitätsanforderungen entspricht, ist im Sinne des Patienten. Dazu gehören z. B. die spezielle Schulung der Röntgenassistentinnen und Ärzte sowie die Qualitätskontrolle durch übergeordnete Stellen. Und es heißt beispielsweise auch, dass immer zwei besonders erfahrene Ärzte die Röntgenaufnahmen einer Frau betrachten sollen, um sicher zu stellen, dass möglichst nichts übersehen oder falsch interpretiert wird.
Regionale zentrale Einladestellen, hier die Zentrale Einladestelle in Münster, lädt auf der Basis amtlicher Meldedaten alle zwei Jahre schriftlich mit Terminvorschlag in eine wohnortnahe Mammographie-Einheit (z. B. die Radiologie Sauerland) ein. Darüber hinaus können sich Frauen aber auch selbst einladen und müssen nicht auf die Einladung warten. Dies kann jederzeit telefonisch unter 0251 - 929-5000 oder per E-Mail an zentrale-stelle@mswl.de geschehen.
Es gibt verschiedene Methoden, Brustkrebs zu erkennen. Jede hat ihren eigenen Wert, doch nur die Mammographie in qualitätskontrollierten Programmen eignet sich derzeit zum Screening. Weitere Methoden sind die Diagnostische Mammographie, Ultraschall, Magnetresonanztomographie und das Selbstabtasten. Bei der diagnostischen Mammographie lässt sich ein Tastbefund oder eine andere Auffälligkeit der Brust abklären. Ihre Krankenkasse zahlt diese Untersuchung – unabhängig von Ihrem Alter. Die Ultraschalluntersuchung hat den Vorteil, dass sie ohne Strahlenbelastung auskommt und gerade in dichtem, jungem Brustgewebe Knoten entdecken kann, die der Mammographie entgehen können. Ihr Nachteil ist, dass sie weniger eindeutige Bilder liefert als die Mammographie. Die Kernspin- oder Magnetresonanztomographie kommt ohne Strahlenbelastung aus und liefert zum Teil sogar noch genauere Bilder als die Mammographie. Dafür produziert sie mehr auffällige Befunde und ist sehr aufwändig. Beim Selbstabtasten der Brust werden überwiegend Knoten entdeckt, die gutartig sind. Bösartige Knoten haben häufig bereits Zellen gestreut, wenn sie so groß sind, dass man sie tasten kann.
Es kann mehrere Gründe haben, dass Ihnen noch keine Einladung zugeschickt wurde. Zum einem können nicht alle Frauen zu ein und demselben Zeitpunkt zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Da Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung haben, werden die Frauen auch verteilt über diesen Zeitraum eingeladen. Die Einladungen versenden die Zentralen Stellen in der Regel nach einem Postleitzahlen-System. In einigen Regionen ist das Programm noch frisch angelaufen, so dass es auch auf Grund dessen zu Verzögerungen bei den Einladungen kommen kann. Trotz aller Sorgfalt beim Versand der Einladungen kann es vereinzelt auch vorkommen, dass Einladungen Frauen nicht erreichen. Sollten Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sein, das Screening-Programm in Ihrer Region bereits zwei Jahre laufen und Sie dennoch keine Einladung erhalten haben, dann können Sie sich bei Ihrer Zentralen Stelle für das Mammographie-Screening erkundigen:
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Postfach 8846, 48047 Münster
Tel.: 0251 - 92 950 00, Fax: 0251 - 92 950 19, E-Mail: zentrale-stelle@mswl.de
Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhalten nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung, auch wenn Sie zwei Jahre zuvor nicht an der Screening-Untersuchung teilgenommen hatten.
Für Frauen in diesem Alter ist die Bilanz der Vor- und Nachteile dieser Untersuchung am besten: In jungen Jahren ist das Brustgewebe so dicht, dass die Mammographie nur weniger zuverlässige Erkenntnisse zulässt, zudem ist Brustkrebs bei jungen Frauen seltener. Bei Frauen über 69 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit viel höher, dass sie nicht an Brustkrebs, sondern an einer anderen Krankheit sterben wie z. B. an einem Herzinfarkt.
Die Kosten für die Screening-Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen, und auch die Praxisgebühr müssen Sie nicht entrichten. Bei Frauen, die privat krankenversichert sind, richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Vertrag.
Zwischen zwei Mammographien sollen mindestens 12 Monate Abstand liegen. Ist die letzte Mammographie vor weniger als zwölf Monaten bei Ihnen durchgeführt worden, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Zentralen Stelle, das ist die einladende Stelle, in Verbindung, und Sie werden dann später wieder eingeladen. Wenn hingegen andere Körperteile von Ihnen kürzlich geröntgt worden sind, können Sie bedenkenlos am Screening teilnehmen.
Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit, die Sie eingeladen hat. Sie werden durch Ihren behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen. Fünf Jahre nach Abschluss einer Brustkrebsbehandlung können Sie grundsätzlich wieder am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Bitte beraten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.