Häufige Fragen

Platzhalter

Nachfolgend beantwortet die Radiologie Sauer­land häufig gestellte Fragen zur Mammo­graphie und zum Mammo­graphie-Screening-Pro­gramm. Haben Sie weitere per­sön­liche Fragen? Dann richten Sie diese bitte telefonisch an unser Praxis-Team. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unseren Seiten unter Kontakt oder am Ende jeder Seite.

Was bedeutet „Mammographie-Screening“?

„Mammographie“ wird die Röntgen­unter­suchung der weib­li­chen Brust genannt. Screening bedeu­tet, dass allen Men­schen einer Alters­gruppe eine bestimmte Unter­su­chung ange­bo­ten wird. Durch die Unter­su­chung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krank­heit wie zum Beispiel Brust­krebs bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren. Ziel des Mammo­graphie-Screenings ist es, durch die Mammo­graphie Brust­krebs mög­lichst früh zu ent­decken, um ihn bes­ser und scho­nen­der behan­deln zu können. Eine Ent­ste­hung von Brust­krebs kann dadurch aber nicht ver­hin­dert werden.

Warum ist das Mammographie-Screening-Programm in Deutsch­land einge­führt worden?

Brustkrebs ist die häufigste Krebs­erkran­kung bei Frauen. Um die Früh­erkennung von Brust­krebs zu ver­bes­sern, hat der Deutsche Bun­destag im Juni 2002 ein­stimmig beschlossen, in Deutsch­land ein quali­täts­ge­sicher­tes Mammo­graphie-Screening-Pro­gramm einzu­führen, wie es in vielen anderen Ländern bereits existiert. Das Mammo­graphie-Screening ist zur Zeit die einzige Früh­er­ken­nungs-Unter­su­chung, die den Nach­weis erbracht hat, dass sie die Sterb­lich­keit an Brust­krebs bei Frauen redu­zie­ren kann, wenn sie kon­se­quent und quali­täts­ge­sichert ange­bo­ten wird. Ins­be­son­dere die Ent­deckung der nicht tast­baren, frühen Formen von Brust­krebs ist durch die Mammo­graphie, also das Röntgen der weib­li­chen Brust, möglich. Mit einer ent­spre­chen­den Behand­lung ver­bes­sern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Hei­lung deutlich, denn die Größe des Tumors ist ein ent­schei­dender Faktor für die Prognose.

Kann eine Frau in jeder radio­logischen Praxis am Mammo­graphie-Screening teil­nehmen?

Nein. Am Screening dürfen nur soge­nannte zerti­fi­zierte Mammo­graphie-Einheiten teil­nehmen. Dass das Pro­gramm nach den EU-Leit­linien höchs­ten Qua­li­täts­anfor­de­rungen ent­spricht, ist im Sinne des Patien­ten. Dazu gehö­ren z. B. die spe­zielle Schu­lung der Rönt­gen­assis­ten­tin­nen und Ärzte sowie die Qua­li­täts­kon­trolle durch über­ge­ord­nete Stellen. Und es heißt bei­spiels­weise auch, dass immer zwei beson­ders erfah­rene Ärzte die Rönt­gen­auf­nahmen einer Frau betrach­ten sollen, um sicher zu stellen, dass mög­lichst nichts über­sehen oder falsch inter­pre­tiert wird.

Wie kann eine Frau am Screening teilnehmen?

Regionale zentrale Einlade­stellen, hier die Zentrale Einladestelle in Münster, lädt auf der Basis amt­li­cher Melde­daten alle zwei Jahre schrift­lich mit Termin­vor­schlag in eine wohn­ort­nahe Mammo­graphie-Einheit (z. B. die Radio­logie Sauer­land) ein. Darüber hinaus können sich Frauen aber auch selbst einladen und müssen nicht auf die Einla­dung warten. Dies kann jederzeit telefonisch unter 0251 - 929-5000 oder per E-Mail an zentrale-stelle@mswl.de geschehen.

Warum wird eine Mammographie durch­ge­führt und keine ande­ren Methoden?

Es gibt verschiedene Methoden, Brust­krebs zu erkennen. Jede hat ihren eigenen Wert, doch nur die Mammo­graphie in qua­li­täts­kon­trol­lierten Pro­gram­men eignet sich derzeit zum Scree­ning. Wei­tere Metho­den sind die Dia­gnos­tische Mammo­graphie, Ultra­schall, Magnet­resonanz­tomo­graphie und das Selbst­ab­tasten. Bei der dia­gnos­tischen Mammo­graphie lässt sich ein Tast­befund oder eine andere Auf­fäl­lig­keit der Brust abklären. Ihre Kranken­kasse zahlt diese Unter­suchung – unab­hän­gig von Ihrem Alter. Die Ultra­schall­unter­suchung hat den Vorteil, dass sie ohne Strah­len­be­las­tung aus­kommt und gerade in dichtem, jungem Brust­ge­webe Knoten ent­decken kann, die der Mammo­graphie ent­ge­hen können. Ihr Nachteil ist, dass sie weniger ein­deu­tige Bilder liefert als die Mammo­graphie. Die Kernspin- oder Magnet­reso­nanz­tomo­graphie kommt ohne Strah­len­be­las­tung aus und liefert zum Teil sogar noch genauere Bilder als die Mammo­graphie. Dafür pro­du­ziert sie mehr auf­fäl­lige Befunde und ist sehr auf­wän­dig. Beim Selbst­ab­tasten der Brust werden über­wie­gend Knoten ent­deckt, die gutartig sind. Bösartige Knoten haben häufig bereits Zellen gestreut, wenn sie so groß sind, dass man sie tasten kann.

Ich habe noch keine Einladung zum Mammographie-Screening-Programm bekommen. Warum?

Es kann mehrere Gründe haben, dass Ihnen noch keine Ein­ladung zuge­schickt wurde. Zum einem können nicht alle Frauen zu ein und dem­selben Zeit­punkt zum Mammo­graphie-Screening eingeladen werden. Da Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf die Unter­suchung haben, werden die Frauen auch ver­teilt über diesen Zeit­raum ein­ge­laden. Die Ein­la­dun­gen ver­sen­den die Zentralen Stellen in der Regel nach einem Post­leit­zah­len-System. In einigen Re­gio­nen ist das Pro­gramm noch frisch ange­laufen, so dass es auch auf Grund dessen zu Verzö­ge­run­gen bei den Ein­la­dun­gen kommen kann. Trotz aller Sorg­falt beim Versand der Einla­dun­gen kann es ver­ein­zelt auch vor­kom­men, dass Ein­la­dun­gen Frauen nicht errei­chen. Sollten Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sein, das Screening-Programm in Ihrer Region bereits zwei Jahre laufen und Sie den­noch keine Ein­la­dung erhalten haben, dann können Sie sich bei Ihrer Zentralen Stelle für das Mammo­graphie-Screening erkundigen:

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Postfach 8846, 48047 Münster
Tel.: 0251 - 92 950 00, Fax: 0251 - 92 950 19, E-Mail: zentrale-stelle@mswl.de

Wenn ich jetzt nicht am Mammo­graphie-Screening teil­nehme, bekomme ich dann in zwei Jahren auto­ma­tisch wieder eine Einla­dung?

Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhal­ten nach zwei Jahren auto­ma­tisch wieder eine Einladung, auch wenn Sie zwei Jahre zuvor nicht an der Scree­ning-Unter­su­chung teil­ge­nom­men hatten.

Warum gilt das Angebot zum Mammo­graphie-Scree­ning nur für Frauen zwi­schen 50 und 69 Jahren?

Für Frauen in diesem Alter ist die Bilanz der Vor- und Nach­teile dieser Unter­su­chung am besten: In jungen Jahren ist das Brust­ge­webe so dicht, dass die Mammo­graphie nur weniger zuver­läs­sige Erkennt­nisse zulässt, zudem ist Brust­krebs bei jungen Frauen sel­te­ner. Bei Frauen über 69 Jahren ist die Wahr­schein­lich­keit viel höher, dass sie nicht an Brust­krebs, son­dern an einer ande­ren Krank­heit sterben wie z. B. an einem Herz­infarkt.

Muss ich für die Untersuchung etwas bezahlen?

Die Kosten für die Screening-Untersuchung werden von den gesetz­li­chen Kranken­kassen voll­stän­dig über­nom­men, und auch die Praxis­gebühr müssen Sie nicht ent­richten. Bei Frauen, die privat kranken­ver­sichert sind, richtet sich die Kosten­über­nahme nach dem indi­vi­duellen Vertrag.

Ich wurde in der letzen Zeit öfter geröntgt, kann ich trotz­dem am Mammo­graphie-Screening teil­nehmen?

Zwischen zwei Mammo­graphien sollen min­des­tens 12 Monate Abstand liegen. Ist die letzte Mammo­graphie vor weniger als zwölf Monaten bei Ihnen durch­geführt worden, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Zen­tra­len Stelle, das ist die ein­la­dende Stelle, in Ver­bin­dung, und Sie werden dann später wieder eingeladen. Wenn hin­gegen andere Körper­teile von Ihnen kürz­lich geröntgt worden sind, können Sie beden­ken­los am Scree­ning teil­nehmen.

Ich habe schon einmal Brust­krebs gehabt und bin des­we­gen behan­delt worden. Ist für mich eine Scree­ning-Unter­suchung sinnvoll?

Wenn Sie bereits aufgrund einer Brust­krebs­erkran­kung behan­delt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit, die Sie einge­la­den hat. Sie werden durch Ihren behan­deln­den Arzt oder die behan­delnde Ärztin wei­ter in der Nach­sorge betreut und erhalten dort die regel­mä­ßigen ergän­zen­den Unter­su­chun­gen. Fünf Jahre nach Abschluss einer Brust­krebs­behand­lung können Sie grund­sätz­lich wieder am Mammo­graphie-Screening-Programm teil­neh­men. Bitte beraten Sie das weitere Vor­ge­hen mit Ihrer behan­deln­den Ärztin oder Ihrem behan­deln­den Arzt.